Als Bio-Lebensmittel werden Lebensmittel alle solcher ökologischen Landwirtschaft bezeichnet. Der Bezeichnung ist in der EU gesetzlich definiert. Selbige Produkte müssen aus ökologisch kontrolliertem Anbau stammen, dürfen nicht gentechnisch verändert sein und werden ohne Einsatz konventioneller Pestizide, Kunstdünger oder Abwasserschlamm angebaut. Tierische Produkte stammen von Tieren, die artgerecht gemäß EG-Öko-Verordnung[1] und in der Regel weniger mit Antibiotika und Wachstumshormonen behandelt wurden. Die Produkte sind nicht ionisierend bestrahlt und enthalten weniger Lebensmittelzusatzstoffe als konventionelle Lebensmittel, dürfen aber bis zu 30 % nicht ökologisch erzeugte Zutaten enthalten.
Bio-Siegel
Die EG-Öko-Verordnung von 2007 definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, hergestellt und gekennzeichnet werden müssen. Um konventionell von ökologisch hergestellten Lebensmitteln zu unterscheiden, führte Deutschland 2001 das staatlich kontrollierte Bio-Siegel ein, mit dem nur nach der EG-Öko-Verordnung hergestellte Produkte gekennzeichnet werden dürfen. Während Biokost als Synonym für Lebensmittel aus biologischem Anbau angesehen werden kann, muss Naturkost nicht aus biologischem Anbau nach EG-Öko-Verordnung stammen.
Erhältlich sind Bio-Lebensmittel in Bioläden, Reformhäusern und zunehmend im Lebensmittel-Einzelhandel sowie in Supermärkten. Es gibt in Deutschland eine Reihe von ökologischen Anbauverbänden, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren, als es die EG-Öko-Verordnung vorschreibt.
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